Fehlt die Tüv Plakette oder der Nachweis der fachgerechten und regelmäßigen Prüfung, wird im Falle von Unfällen eine grobe Fahrlässigkeit unterstellt, die u.U. auch den Versicherungsschutz kosten kann.
Als TÜV zertifizierter Fachmann führe ich die Prüfung nach DGUV
Vorschrift 79 (BGV D34) Ihrer Gewerblich genutzten Flüssiggasanlagen durch.
Was muss geprüft sein ein paar
Beispiele:
Gas Grill
Gasheizer (Heizpilze, Infrarotstrahler,
Katalytofen)
Feldküchen,
Zeltheizer
Gaskocher
Foodtrucks
Wann muss geprüft werden:
Bei Neueinbauten oder Änderungen einer Gasanlage ist eine neue
Gasprüfung sofort fällig.
Festinstalierte Anlagen aller 4
Jahre
Bewegliche Anlagen, Gegenstände aller 2
Jahren
Sie sehen in dem ganzen Vorschrifts wirr warr nicht durch wir beraten Sie gern.